Firstway Management Ringwald e.K. Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall kommen Verträge über Seminare, Lehrgänge, Schulungen, Konferenzen, Kongresse und Events (nachfolgend: Veranstaltungen mit der Bürgel-Akademie  – nachfolgend: Veranstalterin – ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zustande.

 

1.2 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers bzw. Teilnehmers (nachfolgend: Teilnehmer) sind nur dann verbindlich, wenn die Veranstalterin sie ausdrücklich anerkannt hat; dies muss schriftlich erfolgen. Diese Bedingungen

gelten auch dann, wenn die Veranstalterin in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Teilnehmers ihre Leistung vorbehaltlos erbringt.

 

2. Widerrufsrecht
Soweit der Teilnehmer Verbraucher ist, hat er ein Widerrufsrecht. Verbraucher ist er, wenn der Vertrag weder seiner gewerblichen noch seiner selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Der Teilnehmer kann die Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Auftragsbestätigung oder eines vergleichbaren Dokumentes ohne Angabe von Gründen in Textform (per Brief, Fax) widerrufen. 


Der Widerruf ist zu richten an:
Bürgel – Akademie

aus dem Hause der Firstway Management Ringwald e.K.

Greschbachstr. 3

76229 Karlsruhe


Besondere Hinweise:
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Veranstalterin mit der Ausführung der Dienstleistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Teilnehmers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Teilnehmer diese selbst veranlasst hat.

 

3. Anmeldung

3.1 Mit seiner verbindlichen Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich an.

 

3.2 Die Anmeldung kann nur schriftlich, per Fax, Online (E-Mail) erfolgen. Die Anmeldungen

werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

 

3.3 Mit der schriftlichen Anmeldebestätigung/Einladung, die dem Teilnehmer im Regelfall spätestens bis zu zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn zugeht, kommt der Vertrag über die Veranstaltung zustande.

 

3.4 Sollte eine Anmeldung durch den Teilnehmer so kurzfristig erfolgen, dass eine schriftliche Anmeldebestätigung nicht mehr möglich ist, gilt der Vertrag als geschlossen, wenn die Anmeldung/Einladung zur Veranstaltung gegenüber dem Teilnehmer in

anderer geeigneter Weise bestätigt wird. Mit Beginn der Veranstaltung oder Vertragserfüllung erlischt das Widerrufsrecht.

 

4. Leistungsbeschreibung und Änderungen des Veranstaltungsangebots

4.1 Der Inhalt und die Durchführung der Veranstaltung richten sich nach der Leistungsbeschreibung, wie sie in dem jeweils aktuellen Veranstaltungskatalog aufgeführt bzw. veröffentlicht ist und die insoweit Bestandteil des Vertrages ist.

 

4.2 Die Veranstalterin ist berechtigt, Änderungen aus fachlichen Gründen wie Aktualisierungsbedarf, Weiterentwicklungen und/oder didaktische Optimierungen vorzunehmen, sofern sie den Kern der Veranstaltung bzw. das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern. Sie behält sich außerdem vor, kurzfristig Ort und Raum der angekündigten Veranstaltung, soweit dies dem Teilnehmer zumutbar ist, zu ändern.

 

4.3 Gleiches gilt auch für einen Ersatz des angekündigten Dozenten durch einen gleich qualifizierten (wegen Erkrankung des Dozenten oder sonstiger Verhinderung aus wichtigem Grund etc.) und/oder Verschiebungen im Ablaufplan aus triftigem Grund. In derartigen Fällen wird sich die Veranstalterin bemühen, den Teilnehmer rechtzeitig über die Änderungen zu unterrichten.

 

5. Absage von Veranstaltungen durch die Veranstalterin

5.1 Die Veranstalterin behält sich die Absage von Veranstaltungen aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, z. B. bei kurzfristigem Ausfall des Dozenten (wie Krankheit, Unfall etc.), bei Nichterreichen der vom jeweiligen Veranstaltungstyp abhängigen und nicht

kostendeckender Teilnehmerzahl, höherer Gewalt oder gleichartiger Gründe, vor.

 

5.2 In jedem Fall ist die Veranstalterin bemüht, Absagen an die in der Anmeldung genannte Adresse so rechtzeitig wie möglich schriftlich mitzuteilen. Sollte dies aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich sein, kann die Benachrichtigung auch mündlich erfolgen.

 

5.3 Bei einer Absage durch die Veranstalterin wird diese jedoch vorrangig versuchen, den Teilnehmer auf einen anderen Veranstaltungstermin umzubuchen, sofern der Teilnehmer einverstanden ist.

 

5.4 Muss eine Veranstaltung abgesagt werden und kann der Teilnehmer nicht auf einen anderen von der Veranstalterin angebotene Veranstaltung ausweichen, werden die bereits bezahlten Teilnahmegebühren erstattet.

 

5.5 Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche gleich welcher Art, der Ersatz von vergeblichen Aufwendungen und sonstigen Nachteilen, sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin.

 

6. Gebühren, Zahlungsverfahren und -verzug

6.1 Der Teilnehmer hat das Entgelt für die Veranstaltung spätestens bis zu dem in der Rechnung genannten Termin zu bezahlen.

 

6.2 Veranstaltungen, die in einzelne Veranstaltungsabschnitte unterteilt sind, können sowohl als Paketpreis wie auch in Raten bezahlt werden. Mit der Ratenanforderung (Teilrechnung/Stundungsabrede) ist der jeweilige Veranstaltungsabschnitt abgerechnet.

 

6.3 Kosten für Veranstaltungsmittel werden gesondert berechnet, es sei denn, es ist in der Ausschreibung anders ausgewiesen.

 

6.4 Eine Änderung des bei der Anmeldung angegebenen Rechnungs-/ Lastschriftempfängers ist in der Regel rückwirkend nicht möglich. Gerät der Teilnehmer trotz Mahnung mit mehr als 2 Raten der Vergütung in Verzug, kann die Veranstalterin den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Das Recht der Veranstalterin, Schadenersatz und Verzugsschaden geltend zu machen, bleibt unberührt.

 

7. Kündigung bei Lehrgängen

7.1 Bis spätestens vier Wochen vor Lehrgangsbeginn kann der Vertrag ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

 

7.2 Danach bestehen folgende Kündigungsmöglichkeiten:

7.2.2  Ein Lehrgang, der länger als sechs Monate dauert oder in mehrere Abschnitte (Semester) aufgeteilt ist, kann frühestens zum Ende der ersten sechs Monate gekündigt werden. Dabei ist eine Kündigungsfrist von sechs Wochen einzuhalten.

 

7.2.3  Nach Ablauf der ersten sechs Monate eines Lehrgangs ist eine Kündigung jeweils zum Ende der nächsten drei Monate unter Einhaltung einer sechswöchigen Kündigungsfrist möglich.

 

7.2.4  Alle maßgeblichen Zeitspannen berechnen sich vom Beginn des Lehrgangs an (bei Späteinsteigern erfolgt die Berechnung ab Einstieg in den Lehrgang).

 

7.2.5  Die zu leistende Teilnahmegebühr (Lehrgangsgebühr) wird anteilig, d. h. mindestens für sechs Monate eines Lehrgangsjahres, entsprechend der Kündigungsfristen berechnet.

 

7.3 Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen; Gründe brauchen nicht genannt zu werden.

 

7.4 Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Der Nachweis eines wichtigen Grundes muss der Veranstalterin spätestens innerhalb von 10 Tagen ab Kenntniserlangung schriftlich zugehen. Andernfalls ist das Recht verwirkt.

 

8. Rücktritt bei Tagesseminaren

Bis 12 Werktage vor Beginn der Veranstaltung kann der Teilnehmer ohne Nennung von Gründen von der Anmeldung zurück treten. Die Rücktrittserklärung ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten:

 

Bürgel-Akademie

aus dem Hause der Firstway Management Ringwald e.K.

Greschbachstr. 3, 76229 Karlsruhe

 

Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Bürgel-Akademie. Nach der Stornierung des Vertrags werden eventuell erfolgte Zahlungen zurückerstattet. Bei späterem Rücktritt oder Nichterscheinen wird die volle Teilnahmegebühr berechnet. Ein Ersatzteilnehmer kann jedoch benannt werden.

 

9. Rücktritt bei Inhouseseminaren und eigens für den Kunden konzipierten Seminaren

9.1 Eine kostenfreie Stornierung ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Auftragsbestätigung möglich, soweit bis zum Veranstaltungstermin eine Frist von 6 Wochen gewahrt bleibt.

 

9.2 Spätere Stornierungen sind voll kostenpflichtig, es sei denn, der offene Veranstaltungsplatz kann mit einem Ersatzteilnehmer besetzt werden. Hierfür ist der Stornierende zuständig. Selbstverständlich kann ein alternativer Teilnehmer benannt werden.

 

9.3 Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Der Nachweis eines wichtigen Grundes muss der Veranstalterin spätestens innerhalb von 10 Tagen ab Kenntniserlangung schriftlich zugehen.

Andernfalls ist das Recht verwirkt.

 

10. Nicht in Anspruch genommene Einzelleistungen

Die Erstattung von nicht in Anspruch genommenen Einzelleistungen ist nicht möglich; es besteht insbesondere kein Anspruch auf Ersatz eines vom Teilnehmer versäumten Veranstaltungstages oder Teilen hiervon.

 

11. Copyright und Urheberschutz / Fremde Datenträger und Software

11.1 Sämtliche Rechte an den Veranstaltungsunterlagen und sonstigen Arbeits- und Begleitmaterialien gleich welcher Form bleiben ausdrücklich der Veranstalterin vorbehalten.

 

11.2 Die von der Veranstalterin zu Veranstaltungszwecken zur Verfügung gestellte sowie sonstige sich auf deren Datenträgern befindliche Software darf weder kopiert, noch aus dem Veranstaltungsraum entfernt werden.

 

11.3 Sollte ausnahmsweise die Übertragung von Software gestattet werden, so übernimmt die Veranstalterin keine Haftung für Schäden, die durch die übertragene Software, insbesondere durch Viren, beim Empfänger der Software entstehen.

 

11.4 Unzulässig ist insbesondere jede absichtliche oder wissentliche Nutzung der Computer, die die Sicherheit des Netzwerkes beeinträchtigt oder gegen geltende Rechtsvorschriften verstößt.

 

11.5 Es ist dem Teilnehmer untersagt, eigene Datenträger und Software zu verwenden sowie eigene Software auf Datenträger der Veranstalterin zu überspielen und/oder zu installieren.

 

12. Ausschluss des Teilnehmers aus besonderen Gründen

Die Veranstalterin ist berechtigt, einen Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an einer mehrtägigen in Stufen gegliederte Veranstaltung auszuschließen, wenn der

Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen seine Teilnehmerverpflichtungen verstößt; er hat einen gegebenenfalls zu verantwortenden Schaden zu ersetzen. Insoweit behält sich die Veranstalterin die Geltendmachung von Schadensersatzforderungen ausdrücklich vor. Es besteht im Falle des berechtigten Ausschlusses des Teilnehmers kein Anspruch auf Rückzahlung bereits entrichteter Teilnahmegebühren.

 

13. Haftung

13.1 Die Teilnahme an Veranstaltungen sowie die Nutzung von Räumlichkeiten und die Besichtigung von Einrichtungen der Veranstalterin erfolgen auf eigene Gefahr.

 

13.2 Schadensersatzansprüche des Teilnehmers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Körperschaden oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

 

13.3 Die Veranstaltungen werden von qualifizierten Referenten sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Ausführungen und Meinungen der Referenten spiegeln nicht zwingend die Meinung der Bürgel-Akademie wieder. Hierfür übernimmt die Veranstalterin keine Haftung.
Außerdem übernimmt die Veranstalterin keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die Durchführung der Veranstaltung.

 

13.4 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung jedoch auf den Ersatz des nach Art der Veranstaltung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens, soweit nicht aus anderen der vorstehend genannten Rechtsgründe zwingend gehaftet wird.

 

14. Datenerfassung und Datenschutz

Die mit der Anmeldung bei der Veranstalterin eingehenden Daten des Teilnehmers wie z. B. Name, Telekommunikationsdaten und Adresse des Wohn- bzw. Geschäftssitzes, werden für interne Zwecke im Rahmen der Veranstaltungsabwicklung und -abrechnung in maschinenlesbarer Form gespeichert und verwendet sowie für künftige Veranstaltungen, statistische Erhebungen und sonstige Werbezwecke genutzt. Die Speicherung erfolgt unter

strikter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes. Er kann der Verwendung seiner Daten jedoch jederzeit widersprechen.

 

15. Schriftformerfordernis und Schlussbestimmungen

15.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags zwischen dem Teilnehmer und der Veranstalterin sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen über die Entbehrlichkeit der Schriftform sind unwirksam.

 

15.2 Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist der Veranstaltungsort.

 

15.3 Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz der Veranstalterin.

 

15.4 Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder anfechtbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

 

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Firstway Management

Ringwald e.K.

Rudolf-Link-Str. 17

76228 Karlsruhe

Für Fragen oder Terminvereinbarungen erreichen Sie uns unter der folgenden Telefonnummer:

 

+49 721 945 52 800

 

Wir sind für Sie erreichbar:

von Montag bis Freitag

von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr

 

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